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   BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61   

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https://dejure.org/1963,3662
BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61 (https://dejure.org/1963,3662)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1963 - Ib ZR 110/61 (https://dejure.org/1963,3662)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1963 - Ib ZR 110/61 (https://dejure.org/1963,3662)
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  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Insbesondere kann es für diese Frage keinen Unterschied machen, ob das Klagezeichen eine mehr oder weniger starke Verkehrsgeltung erlangt hat und ob sich die einander gegenüberstehenden Zeichen mehr oder weniger ähnlich sind (siehe u.a. BGHZ 19, 23 ff Magirus; BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; GRUR 1958, 339, 340 - Technika).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Durchgreifende Gründe, die - wie beispielsweise beim Vorliegen von Defensiv- oder Vorratswaren (vgl. BGB GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; siehe auch BGH GRUR 1962, 195 - Palettenbildzeichen) - ungeachtet des umfassenderen Warenverzeichnisses zu einer Beschränkung des Schutzumfangs des Klagezeichens auf ein einzelnes Präparat oder doch auf eine größere Gruppe von Erzeugnissen führen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, daß zu den Verkehrskreisen, auf deren Anschauungen es ankommt, nicht nur die von Berufs wegen zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichteten und befähigten Ärzte und Apotheker gehören, sondern - zumal im Hinblick darauf, daß die beiderseitigen Präparate nicht rezeptpflichtig sind - auch das fachlich nicht vorgebildete breite Käuferpublikum (vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; 1959, 134, 135 - Calciduran).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53

    Alpha

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Insbesondere kann es für diese Frage keinen Unterschied machen, ob das Klagezeichen eine mehr oder weniger starke Verkehrsgeltung erlangt hat und ob sich die einander gegenüberstehenden Zeichen mehr oder weniger ähnlich sind (siehe u.a. BGHZ 19, 23 ff Magirus; BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; GRUR 1958, 339, 340 - Technika).
  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Insbesondere kann es für diese Frage keinen Unterschied machen, ob das Klagezeichen eine mehr oder weniger starke Verkehrsgeltung erlangt hat und ob sich die einander gegenüberstehenden Zeichen mehr oder weniger ähnlich sind (siehe u.a. BGHZ 19, 23 ff Magirus; BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; GRUR 1958, 339, 340 - Technika).
  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Daß die Klägerin das Zeichen, wie es bei Bezeichnungen für Arzneimittel und pharmazeutische Präparate die Regel bildet, nur für ein bestimmtes Erzeugnis gebraucht, nämlich für ein unter Verwendung von Vitaminen hergestelltes Lebertran-Präparat, ändert hieran nichts (vgl. BGH GRUR 1957, 125, 126 - Troika).
  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 167/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, daß zu den Verkehrskreisen, auf deren Anschauungen es ankommt, nicht nur die von Berufs wegen zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichteten und befähigten Ärzte und Apotheker gehören, sondern - zumal im Hinblick darauf, daß die beiderseitigen Präparate nicht rezeptpflichtig sind - auch das fachlich nicht vorgebildete breite Käuferpublikum (vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; 1959, 134, 135 - Calciduran).
  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 140/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61
    Durchgreifende Gründe, die - wie beispielsweise beim Vorliegen von Defensiv- oder Vorratswaren (vgl. BGB GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; siehe auch BGH GRUR 1962, 195 - Palettenbildzeichen) - ungeachtet des umfassenderen Warenverzeichnisses zu einer Beschränkung des Schutzumfangs des Klagezeichens auf ein einzelnes Präparat oder doch auf eine größere Gruppe von Erzeugnissen führen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
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